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Logs aufbewahren: DSGVO, NIS-2 und ISO 27001 im Vergleich

Wie lange müssen Sicherheitslogs aufbewahrt werden? DSGVO, NIS-2 und ISO 27001 verglichen – mit konkreten Werten für Microsoft 365, Azure und Wazuh.

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Logs aufbewahren: DSGVO, NIS-2 und ISO 27001 im Vergleich

Key Takeaways

  • Die DSGVO kennt keine Mindest-Aufbewahrungsfrist für Sicherheitslogs, verlangt aber Zweckbindung und Datensparsamkeit
  • NIS-2 fordert ausreichende Protokollierungskapazitäten; ENISA empfiehlt mindestens 12 Monate Aufbewahrung
  • ISO 27001:2022 (Annex A 8.15) schreibt einen risikobasierten Ansatz vor – in der Zertifizierungspraxis gelten 12 Monate als Minimum
  • Microsoft 365 protokolliert standardmäßig nur 90 Tage, Azure Log Analytics nur 30 Tage – beides reicht für Compliance nicht aus
  • Der scheinbare Widerspruch zwischen DSGVO-Datensparsamkeit und Sicherheitslogging lässt sich durch klare Zweckdefinition und technische Schutzmaßnahmen lösen

Warum Logaufbewahrung zum Compliance-Problem wird

Sicherheitslogs sind das Gedächtnis jeder IT-Infrastruktur. Ob Windows-Ereignisprotokoll, Firewall-Traffic oder Microsoft 365 Audit-Log – ohne vollständige Protokolldaten lassen sich Sicherheitsvorfälle weder zuverlässig erkennen noch nachträglich rekonstruieren. Gleichzeitig stellen drei unterschiedliche Regelwerke Anforderungen an eben diese Logs: DSGVO, NIS-2 und ISO 27001. Und sie sprechen nicht immer dieselbe Sprache.

Für IT-Verantwortliche in KMU stellt sich die Frage praktisch: Wie lange müssen Logs aufbewahrt werden? Was ist erlaubt, was ist Pflicht, und was passiert, wenn die Plattform-Defaults einfach übernommen werden? Dieser Artikel vergleicht die drei Regelwerke, benennt Widersprüche und zeigt, wie die technische Umsetzung in Microsoft-365- und Azure-Umgebungen konkret aussieht.

Was die DSGVO zu Logs sagt – und was sie verschweigt

Die DSGVO enthält keine explizite Vorschrift zur Mindest-Aufbewahrungsdauer von Sicherheitslogs. Das macht die Sache nicht einfacher, sondern komplizierter – weil der Spielraum Interpretationsarbeit erfordert.

Datensparsamkeit als Grundprinzip

Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Das Prinzip der Speicherbegrenzung gilt auch für Logs – sobald diese IP-Adressen, Benutzernamen oder andere personenbezogene Daten enthalten. Und das tun nahezu alle Sicherheitslogs.

Gleichzeitig verlangt Art. 32 DSGVO „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

FAQ

Frequently asked

Wie lange müssen Sicherheitslogs nach NIS-2 aufbewahrt werden?

Die NIS-2-Richtlinie nennt keine konkrete Zahl, aber die ENISA empfiehlt in ihren Umsetzungsleitlinien zu Art. 21 mindestens 12 Monate Gesamtaufbewahrung – davon die letzten 3 Monate unmittelbar abrufbar für die Analyse. Das BSI-Grundschutz-Kompendium (OPS.1.1.5) orientiert sich an denselben Werten. In der Praxis gilt 12 Monate als Mindeststandard für NIS-2-betroffene Einrichtungen.

Verstößt die Aufbewahrung von Sicherheitslogs gegen die DSGVO?

Nicht automatisch. Sicherheitslogs enthalten zwar oft personenbezogene Daten (Benutzernamen, IP-Adressen), die Aufbewahrung ist aber auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen: IT-Sicherheit) oder Art. 6 Abs. 1 lit. c (gesetzliche Verpflichtung bei NIS-2-Betroffenheit) rechtfertigbar. Entscheidend: Der Zweck muss klar dokumentiert sein, der Zugang muss auf Sicherheitsteams beschränkt sein, und die Logs müssen nach Ablauf der festgelegten Frist automatisch gelöscht werden.

Reicht die Standard-Aufbewahrung in Microsoft 365 für Compliance aus?

Nein. Microsoft 365 speichert das Unified Audit Log standardmäßig nur 90 Tage (E3/Business Premium). Das reicht weder für NIS-2 (12 Monate) noch für ISO 27001 in der Praxis aus. Für 12 Monate ist mindestens eine E5-Lizenz oder das Microsoft Purview Compliance-Add-on erforderlich. Alternativ müssen Logs regelmäßig exportiert und in einem externen SIEM oder Azure Log Analytics mit angepasster Retention Policy archiviert werden.